Mindestabrechnungquote
Prozentualer Anteil der Adressen einer zu Werbezwecken angemieteten Selektion, der nach Abschluss der Datenverarbeitung wenigstens abgerechnet werden muss. Unterschreitet die Mindestabrechnungsquote die Mindestabrechnungsmenge, wird die Mindestabrechnungsmenge in Rechnung gestellt. Basis für die Berechnung der Mindestabrechnungsquote ist die Menge der gelieferten Adressen.