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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher Verträge mit der

Liebetrau Listservice GmbH

Geschäftsführer Peter Liebetrau, Lars Mühlschlegel

Karolingerring 4, 50678 Köln

Tel.+49 (0)2 21/ 99 22 53 10

Fax +49 (0)2 21/ 99 22 53 33

E-Mail antworten@liebetrau-listservice.de

Amtsgericht Köln HRB 54825

Umsatzsteuer-ID DE 814329663

– nachfolgend Listbroker genannt –

zur Verwertung von Nutzungsrechten an Daten, insbesondere Adressen, sowie der Durchführung von Werbeaussendungen und hierzu gehörender Zusatzleistungen.

1.2. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. Ergänzend gelten die QuLS Zielgruppenmarketing sowie der jeweils aktuelle Handelsbrauch des Kompetenz-Centers Zielgruppenmarketing im DDV, soweit es um Geschäfte zwischen Listbrokern geht.

1.3. Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung. Sie gelten auch dann ausschließlich, wenn der Listbroker in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Leistung vorbehaltlos ausführt oder der Auftraggeber erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen.

1.4. Die nachfolgenden Rahmenbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

 

2. Begriffsbestimmungen

2.1. Adresseigner = Verfügungsberechtigter Inhaber des Datenbestandes (auch solcher Daten, die für Beilagen genutzt werden); beauftragendes und datenschutzrechtlich verantwortliches Unternehmen.

2.2. Datenbestand = die vom Adresseigner zur Nutzung bestimmten, in der Regel personenbezogenen Daten, wie z.B. die postalische Adresse, das Geburtsjahr und sonstige Gruppenmerkmale, wie Kaufdatum oder Produktgruppe.

2.3. Adressgruppe = Adresslisten = Adressen und/oder sonstige Daten, die nach Gruppenmerkmalen selektiert sind

2.4. Beilagen = Katalogbeilagen, Paketbeilagen, Mediabeilagen oder sonstige kommerzielle Kommunikation des Werbetreibenden, die mit Aussendungen oder sonstiger Werbung des Adresseigners verbunden werden soll.

2.5. Werbetreibender = Käufer bzw. Nutzer der Rechte am Datenbestand für vertraglich vereinbarte kommerzielle Kommunikation.

2.6. Listbroker = Zur Vermarktung des Datenbestands beauftragtes Unternehmen und Käufer sowie ggf. Verkäufer von Nutzungsrechten am Datenbestand.

2.7. Kontrolladresse = zu Kontrollzwecken erfundene Daten (z.B. Adressen, E-Mail, personenbezogene Merkmale), die in den Datenbestand eingebracht werden.

2.8. Betroffene = identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen des Datenbestands, denen Informationen zugewiesen sind; betroffene Personen im Sinne der DSGVO.

2.9. Kunde = Erwerber der Nutzungsrechte, kann mit Werbetreibenden identisch sein oder ein weiterer Listbroker, Agentur oder sonstiger Dritter sein.

2.10. DDV = Deutscher Dialogmarketing Verband e. V., Hahnstraße 70, 60528 Frankfurt, www.ddv.de.

2.11. QuLS Zielgruppenmarketing = Die Qualitäts- und Leistungsstandards des DDV für das KompetenzCenter Zielgruppenmarketing im DDV (nachfolgend „Kompetenz-Center Zielgruppenmarketing“) enthalten Selbstverpflichtungserklärungen zum Umgang mit Daten bei der Vermarktung von Zielgruppen.

2.12. DDV-Verpflichtungserklärung = „DDV-Regeln zur Auftragsverarbeitung“ sind in Verbindung mit dem Einzelauftrag für eine datenschutzkonforme Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO bestimmt.

2.13. Einzelauftrag / Adressauftrag = Vertragliche Vereinbarung zwischen Adresseigner und Listbroker zur Übertragung der Nutzungsrechte am gesamten Datenbestand oder Teilen hiervon für eine konkretisierte Nutzung durch einen Werbebetreibenden.

3. Adresseneignerauftrag, Nutzungsrechtseinräumung

3.1. Mit der Beauftragung des Listbrokers zur Vermarktung eines Datenbestandes räumt der Adresseigner dem Listbroker das Recht ein, den Datenbestand unter Wahrung seiner datenschutzrechtlichen Datenhoheit, insbesondere der bei ihm verbleibenden datenschutzrechtlichen Weisungsbefugnis für die Durchführung von Werbemaßnahmen und sonstiger kommerzieller Kommunikation zu nutzen und dieses Recht direkt oder indirekt über die Veräußerung an Dritte (z.B. weitere Listbroker, Werbeagenturen) Werbetreibenden einzuräumen.

3.2. Der Adresseigner garantiert dem Listbroker, dass er berechtigt ist, Nutzungsrechte am Datenbestand zu Werbezwecken an Werbetreibende zu übertragen und die Nutzung des Datenbestandes durch Übermittlung und/oder sonstige Zugänglichmachung der Daten an Dritte zu ermöglichen. Auflagen und Beschränkungen des Adresseigners zur konkreten Verarbeitung bleiben hiervon unberührt.

3.3. Einschränkungen zum Nutzungsumfang, z.B. in Form von Auflagen und Beschränkungen sowie besondere Abstimmungserfordernisse, insbesondere durch den Adresseigner zu erteilende weitergehende Freigaben, werden im Einzelauftrag bestimmt.

3.4. Der Adresseigner verpflichtet sich, den Listbroker über den Datenbestand, insbesondere über die Qualität (Herkunfts-/Gewinnungswege der Daten, Aktualitätsdatum, Käufer-/Interessenten-Adressen, kompilierte Adressen, Zustellbarkeitsquote usw.) zu informieren. Der Adresseigner gestattet dem Listbroker, die ihm in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Informationen umfassend und ohne Einschränkungen zur Bewerbung seiner Leistungen in Zusammenhang mit dem Datenbestand zu nutzen.

3.5. Schätzungen sind vom Adresseigner nach bestem Wissen vorzunehmen und als solche gegenüber dem Listbroker kenntlich zu machen.

3.6. Der Adresseigner bleibt im Rahmen datenschutzrechtlich erforderlicher Abwägungen berechtigt, eine vorgelegte Maßnahme eines Werbetreibenden ohne die Verpflichtung zur Offenbarung der Abwägungskriterien abzulehnen oder seine Zustimmung mit Auflagen oder Beschränkungen zu versehen, die ihm im Interesse der Betroffenen geboten erscheinen.

3.7. Festlegungen, Erklärungen und Freigaben gelten auch für die Nutzung von Teilmengen des Datenbestandes. Freigaben, die der Adresseigner für Teilmengen erteilt hat, gelten auch für den Verkauf der verbleibenden Bestände des Datenbestandes an den identischen Käufer zum identischen Werbemittel und identischen Verarbeitern, jedoch ausschließlich zu einem zu vereinbarenden Postlaufliefertermin. Vorstehendes gilt nur, soweit nicht im Zeitraum nach der Freigabe und der Nutzung durch den Werbetreibenden wesentliche Änderungen der Verhältnisse eintreten (zum Beispiel Veränderungen der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung, Veränderungen hinsichtlich der Verfügungsbefugnis über die Daten).

3.8. Kann der Listbroker den Einzelauftrag gegenüber seinem Kunden nicht oder nicht vollständig erfüllen und ist eine Vertragsverletzung und/oder eine Entscheidung und/oder eine nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführte Handlung des Adresseigners ursächlich, wird der Listbroker gegenüber dem Adresseigner von seiner Leistungspflicht zum Nutzungsentgelt insoweit frei. Dies gilt nicht, soweit der Listbroker die mangelnde Erfüllung zu vertreten hat; (nachstehend insgesamt Fall mangelnder Erfüllung genannt).

3.9. Entsprechendes gilt im vorstehenden Fall mangelnder Erfüllung für die wechselseitigen Leistungspflichten im Verhältnis des Listbrokers zu seinem Kunden zur Ermöglichung der eingeräumten Nutzung und der Pflicht des Kunden zur Zahlung der Vergütung.

3.10. Weitergehende Ansprüche insbesondere für den Fall mangelnder Erfüllung nach Freigabe des Einzelauftrags bleiben unberührt.

3.11. Der Adresseigner wird den Listbroker von allen Zahlungsansprüchen Dritter, die im Fall mangelnder Erfüllung gegen den Listbroker erhoben werden und die dieser nicht zu vertreten hat, insbesondere solchen der Werbetreibenden und/oder sonstiger Erwerber der Nutzungsrechte freistellen und im Wege der Freistellung zur Rechtsberatung und Verteidigung notwendige Kosten des Listbrokers übernehmen.

4. Auftragsverarbeitung, Kontrolle

4.1. Die Verarbeitung, Nutzung, Speicherung und Übermittlung von Daten, insbesondere die werbliche Verwendung, darf ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren und mit den ursprünglichen Erhebungszwecken zu vereinbarender Weise verarbeitet werden. Für den Fall, dass der Listbroker unmittelbaren Zugriff auf den Datenbestand erhält (etwa in Form eines Treuhanddatenbestandes; dies gilt auch bei Zugriff auf verschlüsselte Daten ohne unmittelbare Zugriffsmöglichkeit), sei es zur Verarbeitung, sei es zur Weiterleitung an Dienstleister, wird er alle datenschutzrechtlich notwendigen Pflichten als Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DSGVO einhalten. Der Listbroker hat sich der DDVVerpflichtungserklärung unterworfen und verpflichtet sich insbesondere gegenüber dem Adresseigner für den Fall der Auftragsverarbeitung die entsprechenden Bestimmungen der jeweils aktuellen DDV-Verpflichtungserklärung einzuhalten und nur solchen Personen den unmittelbaren Zugriff auf den Datenbestand zu ermöglichen, die diese Erklärung ebenfalls gezeichnet und sich gegenüber der verantwortlichen Stelle zu deren Einhaltung verpflichtet haben und im Einzelauftrag oder in anderen schriftlichen Abreden mit dem Adresseigner mit ihrer Identität als zugelassene Verarbeiter aufgeführt sind.

4.2. Der Listbroker ist im Rahmen einer Auftragsverarbeitung verpflichtet und befugt rechtskonformen Weisungen nachzukommen. Im Übrigen kann er widersprechen. Er wird den Adresseigner im Widerspruchsfall unverzüglich informieren. Der Listbroker ist berechtigt, Auftragsverarbeitungsleistungen so lange zu verweigern, wie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung und Nutzung nicht erfüllt bzw. nachgewiesen sind und ist nach erfolgloser angemessener Fristsetzung befugt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten.

4.3. Der Listbroker wird die Nutzungsrechte nur an solche Listbroker, sonstige Dritte oder Werbetreibende weiterveräußern, die sich ebenfalls gemäß der vorstehenden Regelung verpflichtet haben. Erhält der Käufer der Nutzungsrechte keinen Zugriff auf den Datenbestand, so reicht es aus, wenn er sich verpflichtet hat, die Nutzungsrechte nur dann auszuüben bzw. Dritte mit der Verarbeitung des Datenbestands zu betrauen, die sich ihrerseits gegenüber dem Adresseigener gem. vorstehender Regelung in Ziffer 4.1. verpflichtet haben. Der Listbroker wird hierzu die Informationen zur Identität des Auftraggebers und zur Konkretisierung des betroffenen Datenbestandes entweder selbst an Datenverarbeitungsdienstleister und sonstige Auftragsverarbeiter übermitteln und/oder Erwerber der Nutzungsrechte zur Weiterleitung unter Hinweis auf die abzugebende DDV-Verpflichtungserklärung „Regeln zur Auftragsverarbeitung“ entsprechend verpflichten.

4.4. Der Adresseigner verpflichtet sich hiermit gegenüber den im Einzelauftrag genannten juristischen und natürlichen Personen, die sich ihm gegenüber im Rahmen der Erfüllung des Einzelauftrags nach der DDV-Verpflichtungserklärung gebunden haben, die ihm obliegenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie die ihm zugewiesenen Verpflichtungen der im Zeitpunkt des Abschlusses eines Einzelauftrags aktuellen DDV-Verpflichtungserklärung zur Auftragsverarbeitung einzuhalten.

4.5. Ergänzend erklären sich die Parteien bereit, als weitere Grundlage für eine Auftragsverarbeitung auf Verlangen einer Partei einen gesonderten Vertrag zu schließen (Auftragsverarbeitungsvertrag) bzw. ein anderes Rechtsinstrument nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten heranzuziehen und zu dokumentieren, der bzw. das den Listbroker in Bezug auf den Adresseigner bindet und in dem Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die Pflichten und Rechte des Adresseigners festgelegt und alle sonstigen Inhalte geregelt sind, die gesetzlich notwendig vereinbart bzw. geregelt sein müssen.

4.6. Gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen des Adresseigners gem. Art. 28 Abs. 2 DSGVO zum Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter gelten mit der Bestätigung des Einzelauftrages als erteilt, sofern darin (i) der Werbetreibende, (ii) die Auftragsverarbeiter und eventuelle Zwischenhändler, soweit sie Auftragsverarbeiter sind, mit ihrer Identität und (iii) Informationen zur Abgabe einer aktuellen DDVVerpflichtungserklärung (iv) die Anzahl der Daten und eine identifizierende Beschreibung zum betroffenen Datenbestand (eindeutige und aussagefähige List- und Selektionsbezeichnungen; Kategorien der betroffenen Personen bzw. Empfänger) sowie (v) der Einsatzzweck, Einsatzzeitpunkt bzw. Dauer und die Kommunikationsmaßnahme (Art der Verarbeitung), zu der die Daten genutzt werden sollen, aufgeführt sind.

4.7. Leistungen, die der Listbroker als Auftragsverarbeiter erbringt, sind außerhalb ausdrücklicher Vereinbarungen hierzu nicht in der Vergütung des Nutzungsentgelts enthalten und gesondert entgeltpflichtig.

4.8. Der Adresseigner sichert zu, dass er befugt ist, die beauftragte Verarbeitung des Datenbestandes durchführen zu lassen und die Art und der Zweck der Verarbeitung keine Rechte der betroffenen Personen verletzt. Der Listbroker weist darauf hin, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten abgesichert erfolgen soll (z.B. durch angemessene Verschlüsselung; Attachements von E-Mails, die lediglich in passwortgesicherten Dateianhängen erfolgen, sind nicht sicher). Die Haftung für Datenschutzverletzungen in diesem Zusammenhang (z.B. Verletzung des Datengeheimnisses oder Nutzung der Daten durch unbefugte Dritte) liegt bei demjenigen, der die Übermittlung ohne eine angemessene Sicherung selbst oder durch Dritte vornimmt.

4.9. Soweit der Listbroker oder der Werbetreibende im Zusammenhang mit den zu nutzenden Daten Informationen zu diesen Daten und deren weiterer Verarbeitung erhält, deren Kenntnis für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten des Adresseigners notwendig ist, wird er diese unverzüglich dem Adresseigner mitteilen und diesen insbesondere bei der Erfüllung gesetzlicher Überwachungs- und Auskunftspflichten durch entsprechende vertragliche Regelungen und technische Vorsorge bei der Einbindung Dritter unterstützen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die gesetzliche Pflicht des Adresseigners technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Vorschriften des BDSG bzw. der DSGVO zu gewährleisten und Mitteilungs- und Benachrichtigungspflichten nachzukommen. Adresseigner, Listbroker und Werbetreibender unterstützen sich bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Anforderungen, insbesondere bei der Erfüllung gesetzlicher Auskunftspflichten im Übrigen durch entsprechende unverzügliche Angaben.

5. Vertragsverhältnis zum Werbetreibenden

5.1. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte beschränkt auf die vom Adresseigner im Einzelfall freigegebene Nutzung.

5.2. Der Listbroker wird im Fall mangelnder Erfüllung (vgl. Ziffer 3.8) von seinen Leistungspflichten insoweit gegenüber dem Kunden frei. Der Kunde
wird insoweit für diesen Fall von seiner Pflicht zur Zahlung der Vergütung frei. Ziffer 3.10 gilt entsprechend. Der Adresseigner ist insbesondere berechtigt, im Rahmen datenschutzrechtlich erforderlicher Abwägungen binnen angemessener Prüfungsfrist nach Vorlage der geplanten Maßnahme diese ohne die Verpflichtung zur Offenbarung der Abwägungskriterien abzulehnen oder seine Zustimmung mit Auflagen zu versehen, die ihm im Interesse der Betroffenen geboten erscheinen. Lehnt ein Adresseigner eine geplante Nutzung generell ab, gilt die Ablehnung mit Zugang beim Werbetreibenden als zulässiger Rücktritt des Listbrokers von dem betroffenen Einzelvertrag. Der Werbetreibende ist im Übrigen gegenüber dem Listbroker berechtigt, vom Einzelvertrag zurückzutreten, wenn er diesbezügliche Auflagen des Adresseigners, die über bei Vertragsschluss bekannte Auflagen und Beschränkungen hinausgehen, nicht akzeptiert. Der Rücktritt ist binnen einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Zugang der Auflagenbestimmung zu erklären.

5.3. Erhält der Käufer der Nutzungsrechte Zugriff auf den Datenbestand, so verpflichtet er sich gegenüber dem Adresseigner gemäß der im Zeitpunkt des Abschlusses der Nutzungsvereinbarung aktuellen DDVVerpflichtungserklärung „Regeln zur Auftragsverarbeitung“ deren Bestimmungen einzuhalten und nur solchen Personen den unmittelbaren Zugriff auf den Datenbestand zu ermöglichen, die diese Erklärung ebenfalls gezeichnet und sich gegenüber der verantwortlichen Stelle zu deren Einhaltung verpflichtet haben und im Einzelauftrag oder in anderen schriftlichen Abreden mit dem Adresseigner mit ihrer Identität aufgeführt sind.

5.4. Erhält der Käufer der Nutzungsrechte keinen Zugriff auf den Datenbestand, verpflichtet er sich, die Nutzungsrechte nur an solche Listbroker, sonstige Dritte oder Werbetreibenden zu veräußern, die sich ebenfalls gemäß der vorstehenden Regelung verpflichtet haben bzw. die Nutzungsrechte nur dann auszuüben bzw. Dritte mit der Verarbeitung des Datenbestands zu betrauen, die sich ihrerseits gegenüber dem Adresseigener gem. Ziffer 4.1. verpflichtet haben.

5.5. Die vom Listbroker abgegebenen Angebote sind freibleibend, solange sie nicht zum Gegenstand einer verbindlichen Vereinbarung werden. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Listbrokers zustande.

5.6. Liegen dem Listbroker oder dem Adresseigner im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung für die datenschutzrechtliche Prüfung notwendige Informationen (Werbemittel, Verarbeiter usw.) noch nicht vor, kann der Listbroker die Wirksamkeit der Auftragsbestätigung von noch zu erfüllenden Bedingungen abhängig machen.

5.7. Mit der Freigabe übernehmen weder der Adresseigner noch der Listbroker eine Haftung für die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Nutzung der Daten. Der Werbetreibende ist hierfür allein verantwortlich und stellt den Adresseneigentümer sowie den Listbroker von der Inanspruchnahme Dritter insoweit frei. Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Gerichts- und Rechtsverteidigungskosten.

5.8. Von der vorstehenden Regelung unberührt bleibt eine Haftung des Listbrokers aufgrund besonderer Pflichten, die sich nach den QuLS Zielgruppenmarketing oder aus ausdrücklichen Zusicherungen ergeben

6. Preise, Zahlungsbedingungen

6.1. Im Vertragsverhältnis des Adresseigners zum Listbroker gelten jeweils für die Nutzungsrechte (Nutzungsentgelt) und sonstigen Leistungen die im Einzelauftrag oder sonstigen Rahmenvereinbarungen (z.B. ListmanagementVertrag) vereinbarten Preise. Im Vertragsverhältnis zu Kunden gelten für den jeweiligen Vertrag die Preise der Auftragsbestätigung des Listbrokers. Sind Leistungen ohne gesonderte Preisvereinbarung vereinbart, so gelten hierfür die Preise der jeweils aktuellen Preisliste des Listbrokers (für Datennutzungen gelten die in den Datenkarten angegebenen Nutzungsentgelte), es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass die Leistungen ohne gesonderte Berechnung erfolgen sollten.

6.2. Sofern nichts anderes vermerkt ist, handelt es sich um Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, wobei jede Adressengruppe getrennt berechnet wird.

6.3. Die in den Angeboten, Preislisten (Datenkarten) und Auftragsbestätigungen angegebenen Adressen- bzw. Datenstückzahlen sind aufgrund regelmäßiger Bestandsveränderungen durch Zu- und Abgänge nur annähernde Werte. Bei allen Aufträgen zum Erwerb von Nutzungsrechten an Datenbeständen gilt deshalb branchenüblich die jeweils vorliegende Stückzahl mit einer maximalen Abweichung um bis zu 5 % als bestellt, wobei sich der zu zahlende Preis entsprechend der Mehr- oder Minderlieferung verändert, es sei denn, die Abweichungen sind für den Werbetreibenden im Einzelfall nicht zumutbar. Weitere Kosten wie z. B. für Selektionen oder Datenübertragung oder vereinbarte Beratungsleistungen werden gesondert berechnet.

6.4. Der Adresseigner stellt das übertragene Nutzungsrecht und die Überlassung der Daten zur Ausübung dem Listbroker in Rechnung. Der Listbroker berechnet den Weiterverkauf der Nutzungsrechte und ggf. sonstige Leistungen gegenüber dem Werbetreibenden bzw. einem sonstigen Kunden.

6.5. Die Zahlung ist mangels anderweitiger Abreden spätestens nach entsprechendem Zahlungseingang beim Listbroker fällig. Der Listbroker ist zum Rücktritt von der Bestellung und der Rückforderung von Zahlungen gegenüber dem Adresseigner berechtigt, soweit er selbst keine entsprechenden Zahlungen vom Werbetreibenden erhält, es sei denn, der Zahlungsausfall ist vom Listbroker zu vertreten.

7. Nutzungserwerb und Pflichten des Werbetreibenden

7.1. Soweit nicht anders vereinbart, berechtigt die zwischen dem Listbroker und dem Werbetreibenden geschlossene Nutzungsvereinbarung den Werbetreibenden mit der Zahlung der Vergütung und der datenschutzrechtlich erforderlichen Freigabe des Adresseigners nur zur konkret festgelegten einmaligen Nutzung der vom Adresseigner zur Verfügung gestellten Daten zum Nutzungstermin (z.B. Postauflieferungstermin) oder innerhalb eines vereinbarten Zeitraums, soweit die Daten nicht nach den nachstehenden Vorschriften in die Mitverfügungsbefugnis des Werbetreibenden übergegangen sind (vgl. hierzu Ziffer 7.8 Eigenverfügungsbefugnis).

7.2. Sofern keine anderen Regelungen getroffen wurden, ist der Werbetreibende aufgrund einer Nutzungsrechtseinräumung nur berechtigt, bezüglich der Daten die nachfolgenden Dienstleistungen durch von ihm beauftragte und zuvor vom Adresseigner genehmigte Weiterverarbeiter (z.B. Rechenzentrum/Lettershop, Callcenter) durchführen zu lassen:

– Daten-Konvertierung/-Analyse, -Ergänzung, Qualifizierung;

– postalische Überprüfung und Korrektur;

– Robinson- bzw. Nixie-Abgleiche, Umzugsabgleiche

– Waschabgleiche, wie z. B. Infoscore, Protector und vergleichbare Bereinigungen;

– Dublettenabgleiche;

– Splitten in Teilmengen und Reduzierung;

– Portooptimierung;

– Laserdruck;

– Lettershop-Arbeiten.

7.3. Darüber hinausgehende Dienstleistungen, wie zum Beispiel Optimierungsanalysen, History-Files, Speicherung zur Auftragserfassung oder Speicherungen von Temporärdateien über einen Zeitraum von sechs Monaten über die letzte vereinbarte Datennutzung hinaus, die Weitergabe an andere Dienstleister oder sonstige auftragsdatenschutzrechtlich relevante Datenverarbeitungen bedürfen der schriftlichen Freigabe durch den Adresseigner.

7.4. Der Werbetreibende hat eine Speicherung, Veränderung oder Übermittlung der vertragsgegenständlichen Daten außerhalb der vertraglich vereinbarten Nutzungsbefugnis und Weisungen, insbesondere die Übermittlung oder das Zugänglichmachen der Daten an Dritte zu jedweder nicht genehmigter Verwendung zu unterlassen. Der Werbetreibende wird ferner besondere Weisungen und individuell vereinbarte Beschränkungen (z. B. hinsichtlich des freigegebenen Werbemittels) beachten.

7.5. Die Datenträger beziehungsweise die Daten dürfen nur in den im Einzelauftrag genehmigten Rechenzentren beziehungsweise bei genehmigten Auftragsverarbeitern gelagert und weiterverarbeitet werden. Diese Unternehmen müssen entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten geeignet sein und entsprechend ausgewählt werden.

7.6. Im Übrigen gelten die Regelungen in Ziffer 4. und 5.

7.7. Der Listbroker und der Werbetreibende erklären sich damit einverstanden, dass der Adresseigner bzw. der Listbroker in jede Adressenlieferung unabhängig von der Menge der Adressen maximal 50 KontrollAdressen je Adressgruppe einbringt, um die Einhaltung gesetzlicher und nach diesen Bedingungen und gesonderter vertraglicher Vereinbarungen geltenden Pflichten kontrollieren zu können

7.8. Die Daten von Personen, die auf die Zusendung des Werbetreibenden bestellt oder sonst dem Zweck der Zusendung entsprechend reagiert haben, dürfen von diesem mit Eingang der Bestellung bzw. Reaktion ohne weitere Beschränkung innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens künftig genutzt werden (Eigenverfügungsbefugnis).

7.9. Der Werbetreibende wird die Daten im Rahmen der Weiterverarbeitung nicht Dritten zugänglich machen, ohne sie auf die Existenz von Kontroll-Adressen und die Einhaltung von Nutzungseinschränkungen hinzuweisen.

7.10. Der Werbetreibende haftet für jedes Verschulden von ihm beauftragter Dritter gegenüber dem Listbroker sowie gegenüber dem Adresseigner.

7.11. Die Nutzung der zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zur Übermittlung strafbarer, jugendgefährdender oder sonst ungesetzlicher Angebote ist nicht gestattet.

8. Datenschutzregelungen, DDV-Robinson-Liste

8.1. In allen Fällen dürfen die Daten nur nach Maßgabe der Bestimmungen der DSGVO bzw. sonstiger gesetzlicher Datenschutzregelungen auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren und mit den ursprünglichen Erhebungszwecken zu vereinbarender Weise verarbeitet werden.

8.2. Die Vertragspartner werden zudem darauf hingewiesen, dass die Daten nur in einer Weise verarbeitet werden dürfen, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“).

8.3. Der Werbetreibende wird die betroffenen Personen bei der ersten Ansprache auf ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO hinweisen.

8.4. Der Werbetreibende trägt ferner dafür Sorge, dass die Betroffenen die notwendigen Mindestinformationen (Art. 13 Abs. 1 DSGVO) und zusätzlichen Informationen, die für eine faire und transparente Verarbeitung ggf. notwendig sind (Art. 13 Abs. 2 u. 3 DSGVO), zu den gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkten erhalten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt (Art. 13 Abs. 4 DSGVO).

8.5. Der Werbetreibende wird darauf hingewiesen, dass der Betroffene der Nutzung und/oder Übermittlung seiner Daten widersprechen kann und daher diese Daten nach Eingang des Widerspruchs für diese Zwecke zu sperren oder auf Verlangen der betroffenen Person zu löschen sind. Dies gilt auch dann, wenn die Daten nicht vom Werbetreibenden selbst gespeichert werden. Der Werbetreibende ist im Zusammenhang mit einer Sperrung aufgrund eines Widerspruchs berechtigt, Sperrlisten mit zu sperrenden Daten zu führen.

8.6. Ferner sind bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Melde- und Informationspflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde und ggf. betroffenen Personen einzuhalten (vgl. Art. 33 und 34 DSGVO). Der Werbetreibende hat die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um den Rechten der betroffenen Personen und den Meldepflichten in seinem Geschäftsbereich Geltung zu verschaffen.

8.7. Der Werbetreibende wird darauf hingewiesen, dass eingehende Auskunftsersuchen der betroffenen Person, soweit sie vom Werbetreibenden nach gesetzlichen Vorgaben zu erledigen sind und nicht vom Listbroker übernommen wurden, zeitnah, unverzüglich, zuvorkommend, ausführlich und abschließend wie zugehörige weitere Fragen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten zu beantworten sind.

8.8. Gibt der Betroffene zu erkennen, dass er der Nutzung seiner Daten ganz oder teilweise widerspricht oder kommt es in Bezug auf den Datenbestand zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, so hat der Werbetreibende hierüber den Adresseigner oder den Listbroker unverzüglich in Textform zu unterrichten. Dies gilt unabhängig davon, ob gegenüber Aufsichtsbehörden durch die Verletzung des Schutzes eine Meldepflicht ausgelöst ist.

8.9. Es wird grundsätzlich vor dem Werbeeinsatz von Daten im Verbraucherbereich ein Abgleich mit der Robinsonliste empfohlen, die beim DDV geführt wird (vgl. www.ichhabediewahl.de).

8.10. Widersprüche und/oder Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten sind im Falle der Benachrichtigung des Listbrokers an die eingangs genannten Kontaktdaten zu richten. Benachrichtigungen per E-Mail sind an folgende besonders eingerichtete E-Mail-Adresse zu richten datenschutz@liebetrau-listservice.de

9. Gewährleistung, Haftung

9.1. Dem Käufer der Nutzungsrechte stehen Ansprüche auf Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag erst dann zu, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist in einer für den Käufer bzw. den Werbetreibenden zumutbaren Weise nicht geleistet werden oder die Nacherfüllung sonst gescheitert ist.

9.2. Die Gewährleistung richtet sich, soweit vor- und nachstehend keine anderweitigen Regelungen getroffen sind, nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr beschränkt wird, soweit Ziffer 9.9 nichts Abweichendes regelt.

9.3. Der Listbroker hat im Regelfall keinen Zugriff auf den Datenbestand. Auch bei Zugriffsmöglichkeit sind ihm datenschutzrechtlich ohne gesonderte Erlaubnis des Adresseigners keine eigenen Analysen und Tests gestattet. Angaben zum Datenbestand werden – wenn nichts anderes angegeben oder aus den Umständen ersichtlich ist – ungeprüft vom Adresseigner übernommen. Der Listbroker übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Adressat tatsächlich existiert oder den Merkmalen (Alter, Geschlecht, Kaufmerkmale usw.) tatsächlich entspricht, die dem Betroffenen zugewiesen werden, soweit das Merkmal von der Existenz und/oder von den Angaben und/oder einem unveränderten Verhalten des Adressaten oder eines sonstigen unveränderten Umstandes seiner Person abhängig ist. Da das Datenmaterial zudem ständigen Änderungen ausgesetzt ist und bereits die Datenquellen fehlerhafte Angaben getätigt haben können, kann schließlich keine Gewähr für die exakte Zielgruppenzuordnung und/oder vollständige Marktabdeckung der angebotenen Daten zum Zeitpunkt der Nutzung geleistet werden. Wegen der in den einzelnen Adressgruppen verschiedenen Fluktuationen sind unzustellbare Sendungen unvermeidlich.

9.4. Der Listbroker übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der geplanten Datennutzung des Werbetreibenden. Die Hinweispflichten, die sich aus den QuLS Zielgruppenmarketing ergeben, bleiben hiervon unberührt.

9.5. Beanstandungen wegen der gelieferten Stückzahl oder sonstige bei unverzüglicher, angemessener Untersuchung erkennbare Fehler der gelieferten Daten sind vom Käufer bzw. Werbetreibenden unverzüglich in Textform nach vertragsgerechter Übersendung und in jedem Fall vor weiterer Verwendung der Daten dem Listbroker mitzuteilen. In Fällen, in denen der Werbetreibende die Daten nicht selbst erhält, gilt auch die rechtzeitige Rüge (in Textform) eines weiterverarbeitenden Unternehmens, welches im Einzelauftrag aufgeführt ist, als ausreichend. Mit rügeloser Verwendung der Daten sind Ansprüche, die auf Unterschreiten oder Überschreiten der vertragsgerechten Stückzahl oder auf sonstige bei entsprechender Untersuchung erkennbare Fehler der Daten gestützt sind, ausgeschlossen. Für Kaufleute gelten die Rügepflichten nach § 377 HGB ergänzend.

9.6. Der Listbroker haftet gleich aus welchem Rechtsgrund für Schadensersatzansprüche – insbesondere aus unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss oder etwaigen anderen verschuldensabhängigen Ansprüchen aus Pflichtverletzungen – nur, soweit sie auf dem Verschuldensmaßstab Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen oder der Schaden auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf oder Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.

9.7. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss den bekannten oder erkennbaren Umständen nach als mögliche Folge einer Verletzung vorhersehbar war.

9.8. Die maximale Schadenssumme wird bei einfacher oder leichter Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von 10.000 Euro begrenzt, es sei denn, der vertragstypische und vorhersehbare Schaden überschreitet diese Summe.

9.9. Sämtliche Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen der Verjährung hierzu gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder des arglistigen Verschweigens eines Mangels i.S.v. § 444 BGB. In diesen Fällen erfolgt die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit bzw. kommen die gesetzlichen Verjährungsfristen zur Anwendung. Soweit die Haftung vorstehend geregelt ist, gilt dies auch für die Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Listbrokers. Zudem bleiben auch eventuell gewährte Garantien des Adresseigners oder des Listbrokers von der Haftungsbeschränkung unberührt.

9.10. Dem Werbetreibenden wird empfohlen, vor dem Einsatz großer Stückzahlen von Werbemitteln Testaussendungen vorzunehmen.

10. Vertragsstrafeversprechen zugunsten Adresseigner

10.1. Der Werbetreibende verpflichtet sich gegenüber dem Adresseigner für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Beschränkungen zum Nutzungsumfang (vgl. Ziffern 7.1 – 7.5) zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Entgeltes der Kosten des Nutzungsrechts nach der Preisliste des Adresseigners, bezogen auf die gelieferte Bruttomenge der Gruppen von Daten, die für die Nutzung bereitgestellt wurden, in der auch die vertragswidrig verwendeten Daten enthalten waren. Der Werbetreibende haftet auch für ein Verschulden seiner Angestellten (§ 278 BGB) und weiterer von ihm beauftragter Dritter. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.

10.2. Für den Nachweis des Verstoßes genügt bereits der Nachweis eines Kontaktes des Werbetreibenden und/oder von ihm beauftragter Dritter zu geschäftlichen Zwecken mit einer einzelnen Kontrolladresse, die dem genutzten Datenmaterial beigefügt war, es sei denn, der Werbetreibende ist in der Lage, nachzuweisen, dass er diese Kontrolladresse in sonstiger Weise ohne Vertragsverletzung erhalten hat.

11. Leistungsverweigerungsrecht, Fristlose Kündigung

11.1. Der Listbroker und der Adresseigner sind berechtigt, Leistungen so lange zu verweigern, wie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung und Nutzung nicht erfüllt bzw. nachgewiesen sind. Beide Parteien sind nach jeweiliger erfolgloser Aufforderung verbunden mit angemessener Fristsetzung befugt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Tritt der Adresseigner vom Vertrag mit dem Listbroker berechtigt aus Gründen zurück, die dem Käufer der Nutzungsrechte und/oder Werbetreibenden zuzurechnen sind, ist der Listbroker berechtigt gegenüber dem Käufer der Nutzungsrechte den Rücktritt ohne weitere Voraussetzungen zu erklären.

11.2. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Erfüllungsort für die Leistungen des Listbrokers ist dessen Sitz.

12.2. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, auch soweit es innerstaatliches Recht geworden ist.

12.3. Gerichtsstand für Auseinandersetzungen mit dem Listbroker ist der Sitz des Listbrokers, wenn der Listbroker Kaufmann ist und der Vertragspartner entweder den Status des Kaufmanns, der juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlichrechtlichen Sondervermögens aufweist. Ein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

12.4. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Stand: 08.02.2019