Auftragsdatenverarbeitung
Die Verarbeitung der Daten eines Unternehmens (z.B. Kundendaten, Personaldaten, Buchhaltungsdaten etc.) bei einem externen Dienstleister. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung verbleibt beim Auftraggeber. Die Auftragsdatenverarbeitung ist eine wichtige Prämisse für die Nutzung von Adressenlisten zu Werbezwecken. Einzelheiten zur Durchführung von Auftragsdatenverarbeitung sind in §11 Bundesdatenschutzgesetz geregelt.