Gegenseitigkeit
Weit verbreitete Praxis bei der Vermietung von Adressen, aber auch von Paket-Beilagen an Dritte zu Werbezwecken. Durch eine Gegenseitigkeit sichert sich der Eigentümer einer Adressenliste oder der Anbieter von Paket-Beilagen die Möglichkeit, selber den Kunden seines Tauschpartners eigene Werbung per Brief oder Paket-Beilage zukommen zu lassen. Dadurch können zum einen die Kosten gesenkt werden, zum anderen erhält man Zugang zu besonders attraktiven Zielgruppen für die eigene Werbung.