Nutzung, einmalige
Basis, auf der Adressenlisten gewöhnlich genutzt werden. Hierbei erlaubt der Listeigner dem Werbetreibenden, die Adressen einmal zu kontaktieren.
Nutzung, einmalige
Basis, auf der Adressenlisten gewöhnlich genutzt werden. Hierbei erlaubt der Listeigner dem Werbetreibenden, die Adressen einmal zu kontaktieren.